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Der vorliegende GAV hat im Interesse der Spitalunternehmungen und deren Mitarbeitenden zum Ziel:
- fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen.
- Voraussetzungen zu schaffen, damit die Mitarbeitenden und Vorgesetzte ihre beruflichen Eignungen und Fähigkeiten entwickeln können.
- sicherzustellen, dass Arbeitnehmende und deren Verbände die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen aktiv mitgestalten.
- die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche zu sichern.
- die Arbeitnehmenden bei der Vorbereitung unternehmerischer Entscheide in die Verantwortung miteinzubeziehen.
- den Arbeitsfrieden zu wahren.
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- die gegenseitigen Rechte und Pflichten in verbindlicher Form darzustellen.
- Meinungsverschiedenheiten und beidseitige Interessen in einer Kultur der Partnerschaft zu regeln und zu würdigen.
- die Gleichstellung und Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.
- Frauen und Männern den Zugang zu allen Berufssparten und Hierarchiestufen zu ermöglichen und Entwicklungen zu unterstützen, damit Erwerbs-, Betreuungs- und Hausarbeit vereinbar sind.
- diskriminierendes Verhalten nicht zu dulden und namentlich die nötigen Massnahmen gegen sexuelle Belästigungen zu ergreifen.
- sich dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verpflichten.
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